Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Volltext-Zugriff auf das aktuelle Landesrecht Nordrhein-Westfalen.

Quelle: recht.nrw.de

Wir sind Aggregator für bessere Durchsuchbarkeit. Rechtlich bindend ist nur der Originaltext aus der Quelle.

Tipp: Zitiere direkt — z. B. § 243 BGB, 243 BGB, BGB § 243 oder Art. 5 GG springen direkt zur Vorschrift.

9.353 Gesetze · Nordrhein-Westfalen · Seite 124 / 156

—
Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreise
vom 31.12.2013
—
Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreise
vom 18.11.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der Sitze und Bezirke der Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer der Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte im Kreise
vom 19.12.2008
—
Verordnung über die Bestimmung der Staatsanwaltschaften zu Vollstreckungsbehörden in gerichtlichen Arrestverfahren nach § 10 der Justizbeitreibungsordnung
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der Verwaltungsbeamten für die Ausschüsse nach § 40 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der Verwaltungsbeamten für die Ausschüsse nach § 40 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der Zentralen Behörde nach dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
vom 16.10.2014
—
Verordnung über die Bestimmung der Zentralen Behörde nach dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der Zentralen Behörde nach dem Haager Übereinkommen vom 15. November 1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen und dem Haager Übereinkommen vom 18. März 1970 über die Beweisaufnahme im Ausland in Zivil- oder Handelssachen
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der Zentralen Zahlstelle Justiz zur Vollstreckungsbehörde
vom 01.01.2018
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Führung eines Verzeichnisses über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
vom 27.04.2001
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Führung eines Verzeichnisses über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
vom 30.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 32 Abs. 4 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 4 Abs. 2 der Verordnung zur Sicherstellung des Binnenschiffsverkehrs
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde nach der Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde nach der Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde nach der Vordringlichen Werkleistungs-Verordnung und der Vordringlichen Warenbewirtschaftungs-Verordnung
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörde nach der Vordringlichen Werkleistungs-Verordnung und der Vordringlichen Warenbewirtschaftungs-Verordnung
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem ATP
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem ATP
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Fahrlehrergesetz und der Prüfungsordnung für Fahrlehrer (ZuständigkeitsVO FahrlG/FahrlPrüfO - ZustVO FahrlG/FahrlPrüfO)
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Fahrlehrergesetz und der Prüfungsordnung für Fahrlehrer (ZuständigkeitsVO FahrlG/FahrlPrüfO - ZustVO FahrlG/FahrlPrüfO)
vom 01.11.2003
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Fahrlehrergesetz und der Prüfungsordnung für Fahrlehrer (ZuständigkeitsVO FahrlG/FahrlPrüfO - ZustVO FahrlG/FahrlPrüfO)
vom 30.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Italienischen Republik über den Verzicht auf die Legalisation von Urkunden
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Kraftfahrsachverständigengesetz
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach den Verordnungen zur Sicherstellung des Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Binnenschiffsverkehrs und nach der Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung
vom 18.06.2016
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach den Verordnungen zur Sicherstellung des Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Binnenschiffsverkehrs und nach der Verkehrssicherstellungsgesetz-Zuständigkeitsverordnung
vom 07.11.2025
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Fahrzeugregisterverordnung
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Fahrzeugregisterverordnung
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Straßenverkehrs-Ordnung
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Straßenverkehrs-Ordnung
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Straßenverkehrs-Ordnung
vom 11.02.2015
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Verordnung zur Sicherstellung des Luftverkehrs
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden nach der Verordnung zur Sicherstellung des Straßenverkehrs
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Landesbehörde für Wirtschaft nach § 43 Absatz 5 des Außenwirtschaftsgesetzes
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Landesbehörde für Wirtschaft nach § 43 Absatz 5 des Außenwirtschaftsgesetzes
vom 04.06.2004
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 14 a Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 14 a Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Investitionszulagengesetzes 1982 (InvZulG 1982)
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Investitionszulagengesetzes 1982 (InvZulG 1982)
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 7 d Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes
vom 16.12.2009
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 7 d Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 7 d Abs. 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 7 i Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 4, § 10 g Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2, 3 und 4, § 11 b Satz 3 Einkommensteuergesetz 1990 und § 82 i Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1990 sowie § 82 k Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1986
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle nach § 7 i Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 4, § 10 g Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 2 Nrn. 2, 3 und 4, § 11 b Satz 3 Einkommensteuergesetz 1990 und § 82 i Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1990 sowie § 82 k Abs. 2 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 1986
vom 28.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil
vom 12.07.2014
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil
vom 30.04.2005
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde für die Beantragung der Aufhebung einer Ehe durch gerichtliches Urteil
vom 16.07.2008
—
Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung des mit Disziplinarbefugnissen ausgestatteten Dienstvorgesetzten der Beamten der Industrie- und Handelskammern
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für gerichtliche Verfahren nach dem Personenstandsgesetz
vom 01.01.2000
—
Verordnung über die Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für gerichtliche Verfahren nach dem Personenstandsgesetz
vom 28.04.2005

Jura lernen, ohne dass dein Konto leidet.

juralernen.de hilft dir mit Karteikarten, Schemata und Klausurtraining beim 1. und 2. Staatsexamen — einmalig 9,99 €, lebenslang.