Verordnung über die Zugehörigkeit der feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten zu Feuerwehren
- Ausfertigungsdatum:
- 28.09.2017
Zur Feuerwehr gehören die feuerwehrtechnischen Beamtinnen und Beamten 1. der Gemeinden, 2. der Gemeindeverbände und 3. des Instituts der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen, die nachweislich mindestens sieben Jahre im Einsatzdienst einer hauptberuflichen Feuerwehr oder einer Freiwilligen Feuerwehr tätig waren oder sind.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Minister für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.