Verordnung über die Zusammenfassung von Geschäften des Bereitschaftsdienstes bei den Amtsgerichten des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die Geschäfte des Bereitschaftsdienstes an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen werden zugewiesen: 1. dem Amtsgericht Lüdenscheidfür die Amtsgerichtsbezirke Lüdenscheid und Meinerzhagen, 2. dem Amtsgericht Iserlohnfür die Amtsgerichtsbezirke Iserlohn und Plettenberg, 3. dem Amtsgericht Gummersbachfür die Amtsgerichtsbezirke Gummersbach und Wermelskirchen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Der Justizministerdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.