Verordnung über die Zusammenfassung der gerichtlichen Verfahren nach § 8 des Gesetzes zur Umstellung von Schuldverschreibungen auf Euro
- Ausfertigungsdatum:
- 01.01.2000
Die gerichtlichen Entscheidungen über Anfechtungsklagen werden zugewiesen dem Landgericht Düsseldorf für die Bezirke der Landgerichte Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal; dem Landgericht Dortmund für die Bezirke der Landgerichte Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen; dem Landgericht Köln für die Bezirke der Landgerichte Aachen, Bonn und Köln.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Der Minister für Inneres und Justizdes Landes Nordrhein-Westfalen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.