Nordrhein-Westfalen

Verordnung über die Zusammenfassung der Entscheidungen über die weiteren Beschwerden in Insolvenzsachen

Ausfertigungsdatum:
30.04.2005
2 Vorschriften · Amtliche Fassung →
§ 1

Die Entscheidung über die weitere Beschwerde in Insolvenzsachen wird für die Bezirke aller Oberlandesgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen dem Oberlandesgericht Köln zugewiesen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Die Verordnung tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft. Der Ministerfür Inneres und Justizdes Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges (Artikel 170 des Vierten Befristungsgesetzes vom 5.4.2005 (GV. NRW. S. 332)) Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: recht.nrw.de.