Art 9 GrÄndStVtr BW/BY 3
Zwischen dem gemeindefreien Gebiet Irtenberger Wald, Landkreis Würzburg, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Großrinderfeld, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 622 bis zum Landesgrenzpunkt 624 nach Maßgabe der Anlage 9, Seiten 1 und 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.