Art 15 GrÄndStVtr BW/BY 3
Zwischen der Gemeinde Simmershofen, Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim, Freistaat Bayern, und der Stadt Creglingen, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 961 bis zum Landesgrenzpunkt 963 (alt) nach Maßgabe der Anlage 15, Seiten 1 und 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.