Art 21 GrÄndStVtr BW/BY 3

Zwischen der Gemeinde Bächingen a.d. Brenz, Landkreis Dillingen a.d. Donau, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Sontheim an der Brenz, Landkreis Heidenheim, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze

1.

vom Landesgrenzpunkt 372 bis zum Landesgrenzpunkt 376/1 nach Maßgabe der Anlage 21, Seiten 1 und 2;

2.

vom Landesgrenzpunkt 377 bis zum Landesgrenzpunkt 383 nach Maßgabe der Anlage 21, Seiten 1 und 2.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.