Art 20 GrÄndStVtr BW/BY 3

Zwischen der Gemeinde Bächingen a.d. Brenz, Landkreis Dillingen a.d. Donau, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Sontheim an der Brenz, Landkreis Heidenheim, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 390 bis zum Landesgrenzpunkt 391 nach Maßgabe der Anlage 20, Seiten 1 und 2.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.