Art 5 GrÄndStVtr BW/BY 3

Zwischen dem Markt Neubrunn, Landkreis Würzburg, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Werbach, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze

1.

vom Landesgrenzpunkt 848 bis zum Landesgrenzpunkt 852 nach Maßgabe der Anlage 5, Seiten 1 und 2;

2.

vom Landesgrenzpunkt 860 bis zum Landesgrenzpunkt 863 nach Maßgabe der Anlage 5, Seiten 1 und 2.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.