Art 10 GrÄndStVtr BW/BY 3

Zwischen der Gemeinde Kirchheim, Landkreis Würzburg, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Wittighausen, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze

1.

vom Landesgrenzpunkt 420 bis zum Landesgrenzpunkt 424 nach Maßgabe der Anlage 10, Seiten 1 und 3;

2.

vom Landesgrenzpunkt 430 bis zum Landesgrenzpunkt 431 nach Maßgabe der Anlage 10, Seiten 2 und 3.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.