Art 22 GrÄndStVtr BW/BY 3
Zwischen der Gemeinde Elchingen, Landkreis Neu-Ulm, Freistaat Bayern, und der Stadt Ulm, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 14 bis zum Landesgrenzpunkt 18 nach Maßgabe der Anlage 21a, Seiten 1 und 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.