Art 23 GrÄndStVtr BW/BY 3
Zwischen der Gemeinde Lautrach, Landkreis Unterallgäu, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Aitrach, Landkreis Ravensburg, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 662 bis zum Landesgrenzpunkt 665 nach Maßgabe der Anlage 22, Seiten 1 und 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.