Art 17 GrÄndStVtr BW/BY 3
Zwischen der Gemeinde Fremdingen, Landkreis Donau-Ries, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Tannhausen, Ostalbkreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 678/3 bis zum Landesgrenzpunkt 678/9 nach Maßgabe der Anlage 17, Seiten 1 und 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.