Art 24 GrÄndStVtr BW/BY 3

Zwischen dem Markt Altusried, Landkreis Oberallgäu, Freistaat Bayern, und der Stadt Leutkirch im Allgäu, Landkreis Ravensburg, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze

1.

vom Landesgrenzpunkt 452/3 bis zum Landesgrenzpunkt 454 nach Maßgabe der Anlage 23, Seiten 1 und 2;

2.

vom Landesgrenzpunkt 454/2 bis zum Landesgrenzpunkt 454/3 nach Maßgabe der Anlage 23, Seiten 1 und 2.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.