Art 26 GrÄndStVtr BW/BY 3

Zwischen dem Markt Weitnau, Landkreis Oberallgäu, Freistaat Bayern, und der Stadt Isny im Allgäu, Landkreis Ravensburg, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 314 bis zum Landesgrenzpunkt 316/1 nach Maßgabe der Anlage 25, Seiten 1 und 2.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.