Art 26 GrÄndStVtr BW/BY 3
Zwischen dem Markt Weitnau, Landkreis Oberallgäu, Freistaat Bayern, und der Stadt Isny im Allgäu, Landkreis Ravensburg, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 314 bis zum Landesgrenzpunkt 316/1 nach Maßgabe der Anlage 25, Seiten 1 und 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.