Art 4 GrÄndStVtr BW/BY 3

Zwischen dem Markt Neubrunn, Landkreis Würzburg, Freistaat Bayern, und der Stadt Wertheim, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze

1.

vom Landesgrenzpunkt 928 bis zum Landesgrenzpunkt 930 nach Maßgabe der Anlage 4, Seiten 1 und 2;

2.

vom Landesgrenzpunkt 939/1 bis zum Landesgrenzpunkt 943/2 nach Maßgabe der Anlage 4, Seiten 1 und 2.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.