Art 3 GrÄndStVtr BW/BY 3

Zwischen der Gemeinde Neunkirchen, Landkreis Miltenberg, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Freudenberg, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 176 bis zum Landesgrenzpunkt 182 nach Maßgabe der Anlage 3, Seiten 1 und 2.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.