Art 16 GrÄndStVtr BW/BY 3
Zwischen der Stadt Dinkelsbühl, Landkreis Ansbach, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Fichtenau, Landkreis Schwäbisch-Hall, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 63 bis zum Landesgrenzpunkt 65 nach Maßgabe der Anlage 16, Seiten 1 und 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.