Art 13 GrÄndStVtr BW/BY 3
Zwischen der Gemeinde Bieberehren, Landkreis Würzburg, Freistaat Bayern, und der Stadt Creglingen, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze
1.
vom Landesgrenzpunkt 100/1 bis zum Landesgrenzpunkt 101/1 nach Maßgabe der Anlage 13, Seiten 1 und 3;
2.
vom Landesgrenzpunkt 105 bis zum Landesgrenzpunkt 106 nach Maßgabe der Anlage 13, Seiten 2 und 3.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.