Art 12 GrÄndStVtr BW/BY 3

Zwischen der Gemeinde Bieberehren, Landkreis Würzburg, Freistaat Bayern, und der Stadt Creglingen, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze

1.

vom Landesgrenzpunkt 129/1 bis zum Landesgrenzpunkt 132/6 nach Maßgabe der Anlage 12, Seiten 2 und 3;

2.

vom Landesgrenzpunkt 133/2 bis zum Landesgrenzpunkt 137/1 nach Maßgabe der Anlage 12, Seiten 2 und 3;

3.

vom Landesgrenzpunkt 138 bis zum Landesgrenzpunkt 144 nach Maßgabe der Anlage 12, Seiten 2 und 3;

4.

vom Landesgrenzpunkt 153 bis zum Landesgrenzpunkt 164 nach Maßgabe der Anlage 12, Seiten 1 und 3.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.