Anlage 3 StBAPO — (zu § 33 Absatz 1)Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1933)

Bildungseinrichtung

Teilbeurteilung der Leistungen

von

Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname

Finanzamt

im ersten Teilabschnitt

der fachtheoretischen Ausbildung

FachNotenpunktzahl

der Leistungen

Politische Bildung, Staatskunde

Allgemeines Abgabenrecht

Allgemeine Rechtskunde

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Umsatzsteuer

Buchführung und Bilanzwesen

Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung

Steuererhebung

Organisation (insbesondere Arbeitsabläufe, Arbeitstechnik), ökonomisches Verwaltungshandeln und Datenverarbeitung sowie moderne Steuerungsinstrumente in der Steuerverwaltung

Summe der Notenpunktzahlen

Durchschnittsnotenpunktzahl (§ 12 Abs. 3 StBAPO)

Note (§ 12 Abs. 3 StBAPO)

Kenntnis genommen:

Ort, DatumOrt, Datum

Leitung der BildungseinrichtungVor- und Familienname der beurteilten Person

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.