§ 78 StBAPO — Aufstieg in den mittleren Steuerverwaltungsdienst
Für die Einführungszeit beim Aufstieg vom einfachen Steuerverwaltungsdienst in den mittleren Steuerverwaltungsdienst gelten die Vorschriften für den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerverwaltungsdienst nach Teil 2 Kapitel 1 und 2 entsprechend.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.