Anlage 5 StBAPO — (zu § 35 Absatz 2 Satz 1)Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1936)

Finanzamt

Beurteilung

von

Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname

in der berufspraktischen Ausbildung

1.Leistungen in der praktischen Ausbildung

(insbesondere Brauchbarkeit der Arbeitsergebnisse,

Arbeitssorgfalt, Arbeitstempo):

2.Befähigung (insbesondere Fachkenntnisse, mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit):

3.Eignung

(insbesondere Initiative, Arbeitsbereitschaft):

4.Leistungen in den Ausbildungsarbeitsgemeinschaften

(insbesondere Mitarbeit und Fähigkeit, die theoretischen Fachkenntnisse praktisch umzusetzen):

5.Ergänzende Bemerkungen (u. a. Eigenschaften, Interessen, besondere Kenntnisse, Fähigkeiten):

6.Gesamturteil:

NotenpunktzahlNote

Ort, DatumOrt, Datum

Amtsleitung des FinanzamtesAusbildungsleitung

Kenntnis genommen:

Ort, Datum

Vor- und Familienname der beurteilten Person

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.