Anlage 8 StBAPO — (zu § 44 Absatz 2, § 66 Absatz 2 und § 74 Absatz 2)Prüfungszeugnis für die Laufbahnprüfung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes sowie für die Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1941)
Der Prüfungsausschuss
bei
Prüfungszeugnis
Herr/Frau
Dienst- oder Amtsbezeichnung, Vor- und Familienname
geboren am ____________________ hat die Laufbahnprüfung/Zwischenprüfung für den ____________________ Steuerverwaltungsdienst am ____________________ mit der Endnotenpunktzahl ______ und der Prüfungsgesamtnote ______ bestanden.
Ort, Datum
Die/Der Vorsitzende
des Prüfungsausschusses
Unterschrift
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.