Anlage 8 StBAPO — (zu § 44 Absatz 2, § 66 Absatz 2 und § 74 Absatz 2)Prüfungszeugnis für die Laufbahnprüfung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes sowie für die Zwischenprüfung und Laufbahnprüfung des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1941)

Der Prüfungsausschuss

bei

Prüfungszeugnis

Herr/Frau

Dienst- oder Amtsbezeichnung, Vor- und Familienname

geboren am ____________________ hat die Laufbahnprüfung/Zwischenprüfung für den ____________________ Steuerverwaltungsdienst am ____________________ mit der Endnotenpunktzahl ______ und der Prüfungsgesamtnote ______ bestanden.

Ort, Datum

Die/Der Vorsitzende

des Prüfungsausschusses

Unterschrift

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.