Anlage 11 StBAPO — (zu § 51 Absatz 1)Studienfächer, Unterrichtsstunden, Mindestunterrichtsstunden für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1945 - 1946)
Studienfächer:
PflichtfächerMindestunterrichtsstunden
im GrundstudiumMindestunterrichtsstunden
im HauptstudiumUnterrichtsstunden
(zu 1. bis 11.
Mindestunterrichtsstunden)
bis zur
Zwischenprüfungbis zum Ende des
Grundstudiums
1.Steuerrecht
1.1Allgemeines Steuerrecht
1.1.1Abgabenrecht (Abgabenordnung, Vollstreckungsrecht, Steuerstrafrecht, Finanzgerichtsordnung)4011841159
1.1.2Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung2062–62
1.2Besonderes Steuerrecht
1.2.1Steuern vom Einkommen und Ertrag7014745192
1.2.2Umsatzsteuer359636132
1.2.3Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen, Außenprüfung3910438142
1.2.4Internationales Steuerrecht––2525
1.3Besteuerung der Gesellschaften
*Enthält 36 Stunden Körperschaftssteuer, die alternativ unter 1.2.1 Steuer vom Einkommen und Ertrag unterrichtet und geprüft werden können.–81*49130
2.Privatrecht (Bürgerliches Recht, Insolvenzrecht)3592–92
3.Öffentliches Recht (Staatsrecht, Europarecht, Öffentliches Dienstrecht)2660–60
4.Wirtschaftswissenschaften (Finanzwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre in Wirtschaft und Verwaltung, Ökonomisches Verwaltungshandeln)–48–48
5.Informations- und Wissensmanagement (Risikomanagementsysteme)–23–23
6.Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement55
7.Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns95
8.Methoden der Rechtsanwendung–20–20
Zwischensumme Pflichtfächer1 235
Studienfächer:
Wahlpflichtveranstaltungen (9.)
Schwerpunktthema (10.)
Fallstudien (11.) sowie Übungsstunden für die Studienfächer 1. bis 5.
Aufsichtsarbeiten einschließlich der Abschlussklausuren
DispositionsstundenMindestunterrichtsstunden
im GrundstudiumMindestunterrichtsstunden
im HauptstudiumUnterrichtsstunden
(zu 1. bis 11.
Mindestunterrichtsstunden)
bis zur
Zwischenprüfungbis zum Ende des
Grundstudiums
9.Wahlpflichtveranstaltungen:
9.1zu ausgewählten Themen der Studienfächer 1. bis 4. und zu Fremdsprachen60
9.2zu ausgewählten Themen der Studienfächer 6. bis 7., insbesondere zu den Themen Wissensmanagement und Umgang mit Innovationen60
Zwischensumme Wahlpflichtveranstaltungen120
10.Schwerpunktthema303030
11.Fallstudien35
Übungsstunden für die Studienfächer 1. bis 5. im Grund- und Hauptstudium440
Aufsichtsarbeiten im Grund- und Hauptstudium (einschließlich der Abschlussklausuren)97
Dispositionsstunden im Grund- und im Hauptstudium243
2 200
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.