Anlage 15 StBAPO — (zu § 60)Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1952)
Finanzamt
Beurteilung
von
Dienst- oder AmtsbezeichnungVor- und Familienname
in den berufspraktischen Studienzeiten
1.Leistungen in der praktischen Ausbildung
(insbesondere Brauchbarkeit der Arbeitsergebnisse,
Arbeitssorgfalt, Arbeitstempo):
2.Befähigung (insbesondere Fachkenntnisse, mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit):
3.Eignung
(insbesondere Initiative, Arbeitsbereitschaft):
4.Leistungen in den Ausbildungsarbeitsgemeinschaften
(insbesondere Mitarbeit und Fähigkeit, die theoretischen Fachkenntnisse praktisch umzusetzen):
5.Ergänzende Bemerkungen (u. a. Eigenschaften, Interessen, besondere Kenntnisse, Fähigkeiten):
6.Gesamturteil:
NotenpunktzahlNote
Ort, DatumOrt, Datum
Amtsleitung des FinanzamtesAusbildungsleitung
Kenntnis genommen:
Ort, Datum
Vor- und Familienname der beurteilten Person
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.