§ 99 GKrimDVDV — Durchführungsort

(1) Die Module 1 bis 3 und 5 bis 8 werden an der Hochschule am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.

(2) Das Modul 4 wird bei einer Kriminalpolizeidienststelle einer Landespolizei durchgeführt. Das Modul 9 wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.