§ 99 GKrimDVDV — Durchführungsort
(1) Die Module 1 bis 3 und 5 bis 8 werden an der Hochschule am Fachbereich Kriminalpolizei in Wiesbaden durchgeführt.
(2) Das Modul 4 wird bei einer Kriminalpolizeidienststelle einer Landespolizei durchgeführt. Das Modul 9 wird beim Bundeskriminalamt durchgeführt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.