§ 104 GKrimDVDV — Zeitpunkt der Modulprüfungen

(1) Die Modulprüfung findet am Ende des Moduls statt.

(2) Den genauen Termin legt das Prüfungsamt zu Beginn des Moduls fest.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.