§ 101b GKrimDVDV — Dienstliche Beurteilung

Für die Module 4 und 9 erstellen die Vorgesetzten eine dienstliche Beurteilung der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.