§ 97 GKrimDVDV — Gliederung der Qualifizierungsmaßnahme
Die Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“ gliedert sich in
1.
Module und
2.
modulbegleitende Veranstaltungen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.