Inhaltsübersicht MtDBwVWehrtechnikVDV
Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1Vorbereitungsdienst
§ 2Dauer des Vorbereitungsdienstes
§ 3Ziel des Vorbereitungsdienstes
§ 4Wehrtechnische Fachgebiete
§ 5Bestandteile des Vorbereitungsdienstes
§ 6Bewertung im Vorbereitungsdienst
§ 7Nachteilsausgleich
§ 8Erholungsurlaub
Teil 2
Auswahlverfahren und Einstellung
§ 9Einstellungsbehörde und personalbearbeitende Dienststelle
§ 10Beschäftigungsdienststelle
§ 11Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren
§ 12Anforderungen im Auswahlverfahren
§ 13Auswahlkommission
§ 14Ergänzende Festlegungen zum Auswahlverfahren
§ 15Bestandteile des Auswahlverfahrens
§ 16Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 17Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
§ 18Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
§ 19Bewertung der Eignungsmerkmale
§ 20Gesamtergebnis und Rangfolge
§ 21Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Teil 3
Ausbildung
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften zu Organisation und Inhalt der Ausbildung
§ 22Ausbildungsleitung
§ 23Ausbildungsbeauftragte
§ 24Ausbildende
§ 25Ausbildungsrahmenplan
§ 26Rahmenlehrplan für die fachtheoretische Ausbildung
§ 27Lehrpläne für die fachtheoretische Ausbildung
§ 28Ausbildungsplan
§ 29Ausbildungsinhalte
Abschnitt 2
Fachtheoretische Ausbildung
Unterabschnitt 1
Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
§ 30Durchführungsort und Durchführungsart
§ 31Lehrgänge
§ 32Einführungslehrgang
§ 33Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“
§ 34Lehrgang „Datenverarbeitung“
§ 35Abschlusslehrgang
Unterabschnitt 2
Klausuren und Leistungstests in der fachtheoretischen Ausbildung
§ 36Leistungsnachweise in den Lehrgängen
§ 37Durchführung der Klausuren und der Leistungstests
§ 38Bewertung der Klausuren und Leistungstests
§ 39Rangpunktzahlen der Lehrgänge
§ 40Verhinderung bei Klausuren und Leistungstests
§ 41Ordnungsverstoß
Unterabschnitt 3
Zeugnisse in der fachtheoretischen Ausbildung
§ 42Zeugnis für den Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“
§ 43Gemeinsames Zeugnis für den Einführungs-, den Datenverarbeitungs- und den Abschlusslehrgang
Abschnitt 3
Berufspraktische Ausbildung
§ 44Ziele der berufspraktischen Ausbildung
§ 45Inhalte der berufspraktischen Ausbildung
§ 46Bewertung der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
§ 47Rangpunktzahl der Ausbildungsabschnitte der berufspraktischen Ausbildung
§ 48Zeugnis für die berufspraktische Ausbildung
Teil 4
Laufbahnprüfung
Abschnitt 1
Allgemeines und Organisatorisches
§ 49Zweck der Laufbahnprüfung
§ 50Zulassung zur Laufbahnprüfung
§ 51Teile der Laufbahnprüfung
§ 52Prüfungsamt
§ 53Prüfungskommission für die Laufbahnprüfung
§ 54Mitglieder der Prüfungskommissionen
§ 55Entscheidungen der Prüfungskommission
§ 56Nichtöffentlichkeit der Laufbahnprüfung
§ 57Protokoll über die Laufbahnprüfung
§ 58Ort und Termin der Laufbahnprüfung
Abschnitt 2
Schriftliche Prüfung
§ 59Zweck der schriftlichen Prüfung
§ 60Klausuren der schriftlichen Prüfung
§ 61Durchführung der Klausuren
§ 62Protokolle über die schriftliche Prüfung
§ 63Bewertung der Klausuren
§ 64Rangpunktzahl der schriftlichen Prüfung
§ 65Bestehen der schriftlichen Prüfung
Abschnitt 3
Mündliche Prüfung
§ 66Zulassung zur mündlichen Prüfung
§ 67Zweck der mündlichen Prüfung
§ 68Gegenstand der mündlichen Prüfung
§ 69Durchführung der mündlichen Prüfung
§ 70Protokolle über die mündliche Prüfung
§ 71Bewertung und Rangpunktzahl der mündlichen Prüfung
§ 72Bestehen der mündlichen Prüfung
Abschnitt 4
Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 73Bewertung und Rangpunktzahl der Laufbahnprüfung
§ 74Bestehen der Laufbahnprüfung
§ 75Abschlussnote
§ 76Bescheid über die nichtbestandene Laufbahnprüfung und Dienstzeugnis
§ 77Wiederholung der Laufbahnprüfung
§ 78Laufbahnbefähigung
§ 79Bescheid über das Gesamtergebnis der Laufbahnprüfung bei Bestehen und Abschlusszeugnis
Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften für die schriftliche und die mündliche Prüfung
§ 80Verhinderung
§ 81Ordnungsverstoß
§ 82Prüfungsakten und Einsichtnahme
Teil 5
Schlussvorschrift
§ 83Übergangsvorschrift
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.