§ 31 MtDBwVWehrtechnikVDV — Lehrgänge

Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Lehrgängen:

1.

Einführungslehrgang,

2.

Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“,

3.

Lehrgang „Datenverarbeitung“ und

4.

Abschlusslehrgang.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.