§ 31 MtDBwVWehrtechnikVDV — Lehrgänge
Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Lehrgängen:
1.
Einführungslehrgang,
2.
Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“,
3.
Lehrgang „Datenverarbeitung“ und
4.
Abschlusslehrgang.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.