§ 12 MtDBwVWehrtechnikVDV — Anforderungen im Auswahlverfahren
(1) Die Eignung und Befähigung wird im Auswahlverfahren anhand von Eignungsmerkmalen festgestellt.
(2) Die Eignungsmerkmale decken die folgenden Kompetenzbereiche ab:
1.
Selbstkompetenz,
2.
Methodenkompetenz,
3.
Fachkompetenz,
4.
Sozialkompetenz sowie
5.
Führungs- und Managementkompetenz.
(3) Die Feststellung der Eignung und Befähigung erfolgt mit Hilfe von Auswahlinstrumenten. Deren Einsatz kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.