§ 4 MtDBwVWehrtechnikVDV — Wehrtechnische Fachgebiete

Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf einem der folgenden wehrtechnischen Fachgebiete:

1.

allgemeiner Maschinenbau,

2.

Kraftfahrwesen,

3.

Luft- und Raumfahrtwesen,

4.

Schiffbau und Schiffsmaschinenbau,

5.

Informationstechnik und Elektronik,

6.

Elektrotechnik und Elektroenergiewesen und

7.

Systembewaffnung und Effektoren.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.