§ 4 MtDBwVWehrtechnikVDV — Wehrtechnische Fachgebiete
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf einem der folgenden wehrtechnischen Fachgebiete:
1.
allgemeiner Maschinenbau,
2.
Kraftfahrwesen,
3.
Luft- und Raumfahrtwesen,
4.
Schiffbau und Schiffsmaschinenbau,
5.
Informationstechnik und Elektronik,
6.
Elektrotechnik und Elektroenergiewesen und
7.
Systembewaffnung und Effektoren.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.