Art 9 GrÄndStVtr BW/BY 2
Zwischen der Stadt Günzburg, Landkreis Günzburg, Freistaat Bayern, und der Stadt Niederstotzingen, Landkreis Heidenheim, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze
1.
vom Landesgrenzpunkt 305 bis zum Landesgrenzpunkt 305/1 (alt) nach Maßgabe der Anlage 9, Seiten 1 und 2;
2.
vom Landesgrenzpunkt 305/2 (alt) bis zum Landesgrenzpunkt 306 nach Maßgabe der Anlage 9, Seiten 1 und 2.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.