Art 17 GrÄndStVtr BW/BY 2

Zwischen der Gemeinde Amerdingen, Landkreis Donau-Ries, Freistaat Bayern und der Gemeinde Dischingen, Landkreis Heidenheim, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze

1.

vom Landesgrenzpunkt 48 bis zum Landesgrenzpunkt 57 nach Maßgabe der Anlage 17, Seiten 1 und 3;

2.

vom Landesgrenzpunkt 58 bis zum Landesgrenzpunkt 58/6 nach Maßgabe der Anlage 17, Seiten 2 und 3.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.