Art 24 GrÄndStVtr BW/BY 2

Zwischen der Gemeinde Kirchheim, Landkreis Würzburg, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Wittighausen, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze

1.

vom Landesgrenzpunkt 369 bis zum Landesgrenzpunkt 386 nach Maßgabe der Anlage 24, Seiten 1 und 2;

2.

vom Landesgrenzpunkt 396 bis zum Landesgrenzpunkt 400 nach Maßgabe der Anlage 24, Seiten 1 und 2.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.