Art 23 GrÄndStVtr BW/BY 2
Zwischen der Gemeinde Simmershofen, Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim, Freistaat Bayern, und der Stadt Creglingen, Main-Tauber-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze
1.
vom Landesgrenzpunkt 941 bis zum Landesgrenzpunkt 944/1 nach Maßgabe der Anlage 23, Seiten 1 und 3;
2.
vom Landesgrenzpunkt 945/11 bis zum Landesgrenzpunkt 948/1 nach Maßgabe der Anlage 23, Seiten 2 und 3.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.