Art 20 GrÄndStVtr BW/BY 2

Zwischen der Stadt Nördlingen und dem Markt Wallerstein, Landkreis Donau-Ries, Freistaat Bayern, sowie den Gemeinden Riesbürg und Kirchheim am Ries, Ostalbkreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze

1.

vom Landesgrenzpunkt 349 bis zum Landesgrenzpunkt 351 nach Maßgabe der Anlage 20, Seiten 1 und 7;

2.

vom Landesgrenzpunkt 355 bis zum Landesgrenzpunkt 371/2 nach Maßgabe der Anlage 20, Seiten 2 bis 4 und 7;

3.

vom Landesgrenzpunkt 371/3 bis zum Landesgrenzpunkt 371/4 nach Maßgabe der Anlage 20, Seiten 4 und 7;

4.

vom Landesgrenzpunkt 372 bis zum Landesgrenzpunkt 402 nach Maßgabe der Anlage 20, Seiten 5 bis 7.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.