Art 6 GrÄndStVtr BW/BY 2

Zwischen der Gemeinde Elchingen, Landkreis Neu-Ulm, Freistaat Bayern, und der Stadt Langenau, Alb-Donau-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 43 bis zum Landesgrenzpunkt 44 nach Maßgabe der Anlage 6, Seiten 1 und 2.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.