Art 3 GrÄndStVtr BW/BY 2

Zwischen der Gemeinde Nonnenhorn, Landkreis Lindau (Bodensee), Freistaat Bayern, und der Gemeinde Kressbronn am Bodensee, Bodenseekreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze von Landesgrenzpunkt 3/16 bis zum Landesgrenzpunkt 5 nach Maßgabe der Anlage 3, Seiten 1 und 2.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.