Art 22 GrÄndStVtr BW/BY 2
Zwischen der Gemeinde Schnelldorf, Landkreis Ansbach, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Wallhausen, Landkreis Schwäbisch Hall, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze
1.
vom Landesgrenzpunkt 393 bis zum Landesgrenzpunkt 395 nach Maßgabe der Anlage 22, Seiten 1 und 3;
2.
vom Landesgrenzpunkt 404/1 bis zum Landesgrenzpunkt 409 nach Maßgabe der Anlage 22, Seiten 2 und 3.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.