Art 10 GrÄndStVtr BW/BY 2

Zwischen der Gemeinde Medlingen, Landkreis Dillingen a. d. Donau, Freistaat Bayern, und der Gemeinde Sontheim an der Brenz, Landkreis Heidenheim, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze vom Landesgrenzpunkt 412 bis zum Landesgrenzpunkt 414 nach Maßgabe der Anlage 10, Seiten 1 und 2.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.