Art 8 GrÄndStVtr BW/BY 2

Zwischen der Stadt Leipheim, Landkreis Günzburg, und der Gemeinde Elchingen, Landkreis Neu-Ulm, Freistaat Bayern, sowie der Stadt Langenau, Alb-Donau-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze

1.

vom Landesgrenzpunkt 181 bis zum Landesgrenzpunkt 198 nach Maßgabe der Anlage 8, Seiten 1 bis 5;

2.

vom Landesgrenzpunkt 201 bis zum Landesgrenzpunkt 234 nach Maßgabe der Anlage 8, Seiten 4 und 5.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.