Art 8 GrÄndStVtr BW/BY 2
Zwischen der Stadt Leipheim, Landkreis Günzburg, und der Gemeinde Elchingen, Landkreis Neu-Ulm, Freistaat Bayern, sowie der Stadt Langenau, Alb-Donau-Kreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze
1.
vom Landesgrenzpunkt 181 bis zum Landesgrenzpunkt 198 nach Maßgabe der Anlage 8, Seiten 1 bis 5;
2.
vom Landesgrenzpunkt 201 bis zum Landesgrenzpunkt 234 nach Maßgabe der Anlage 8, Seiten 4 und 5.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.