Art 18 GrÄndStVtr BW/BY 2

Zwischen der Stadt Nördlingen, Landkreis Donau-Ries, Freistaat Bayern, sowie der Stadt Bopfingen und der Gemeinde Riesbürg, Ostalbkreis, Land Baden-Württemberg, verläuft die neue Landesgrenze

1.

vom Landesgrenzpunkt 281 bis zum Landesgrenzpunkt 284 nach Maßgabe der Anlage 18, Seiten 1 und 3;

2.

vom Landesgrenzpunkt 285 bis zum Landesgrenzpunkt 288 nach Maßgabe der Anlage 18, Seiten 1 und 3;

3.

vom Landesgrenzpunkt 290 bis zum Landesgrenzpunkt 312 nach Maßgabe der Anlage 18, Seiten 1 bis 3.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.