Anlage 33 BewG — (zu § 238 Absatz 2) Weitere den Ertragswert erhöhende Umstände
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2299)
Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Abgegrenzte Standortfläche der
Windenergieanlagepro Ar59,58
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.