Anlage 16 BewG — (zu § 163 Abs. 5 und § 164 Abs. 2 und 4)Weinbauliche Nutzung
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3062)
12345
LandNutzungsart
Reingewinn
PachtpreisWert für das
Besatzkapital
VerwertungsformEUR/ha LFEUR/ha LFEUR/ha LF
DeutschlandFlaschenweinerzeuger –1939701 522
Fassweinerzeuger –759589 588
Traubenerzeuger–1 252859 509
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