Anlage 16 BewG — (zu § 163 Abs. 5 und § 164 Abs. 2 und 4)Weinbauliche Nutzung

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3062)

12345

LandNutzungsart

Reingewinn

PachtpreisWert für das

Besatzkapital

VerwertungsformEUR/ha LFEUR/ha LFEUR/ha LF

DeutschlandFlaschenweinerzeuger  –1939701 522

Fassweinerzeuger  –759589  588

Traubenerzeuger–1 252859  509

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