Anlage 32 BewG — (zu § 237 Absatz 8) Nutzungsart Hofstelle
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2298)
Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR
Hofflächenpro Ar 6,62
Zuschläge fürFlächeneinheitin EUR
Wirtschaftsgebäude der weinbaulichen Nutzung bei Fass- und Flaschenweinerzeugungpro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23
Wirtschaftsgebäude der Nebenbetriebepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.