Anlage 32 BewG — (zu § 237 Absatz 8) Nutzungsart Hofstelle

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2298)

Bewertungsfaktor fürFlächeneinheitin EUR

Hofflächenpro Ar 6,62

Zuschläge fürFlächeneinheitin EUR

Wirtschaftsgebäude der weinbaulichen Nutzung bei Fass- und Flaschenweinerzeugungpro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23

Wirtschaftsgebäude der Nebenbetriebepro Quadratmeter Bruttogrundfläche und Monat 1,23

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