Anlage 15 BewG — (zu § 163 Abs. 4 und § 164 Abs. 2)Forstwirtschaftliche Nutzung
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 3060;
bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
123456
LandNutzungsartErtragsklasse
Reingewinn
PachtpreisWert für das
Besatzkapital
BaumartengruppeEUR/haEUR/haEUR/ha
DeutschlandBaumartengruppe
BucheI. Ertragsklasse und besser 785,40Anlage 15a
II. Ertragsklasse 51
III. Ertragsklasse
und schlechter
25
Baumartengruppe
EicheI. Ertragsklasse und besser 905,40Anlage 15a
II. Ertragsklasse 58
III. Ertragsklasse
und schlechter
17
Baumartengruppe
FichteI. Ertragsklasse und besser1055,40Anlage 15a
II. Ertragsklasse 75
III. Ertragsklasse
und schlechter
49
Baumartengruppe
KieferI. Ertragsklasse und besser 265,40Anlage 15a
II. Ertragsklasse 11
III. Ertragsklasse
und schlechter
11
übrige Fläche der forstwirtschaftlichen Nutzung 115,40
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.